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Mit dem Betreuungsgesetz vom 01.01.1992 wurde die umfassende Entmündigung Volljähriger abgeschafft. Mit der gesetzlichen Betreuung wird das Recht auf Selbstbestimmung in den Vordergrund gestellt. Die Betreuer/innen unterstützen eine betroffene Person in solchen Angelegenheiten, die diese nicht allein regeln kann. Die Betreuer/innen sollen die betroffenen partnerschaftlich unterstützen und wenn nötig, sie gesetzlich nach außen hin vertreten.
Aufgabenschwerpunkte der Betreuung
- Die Aufgabenkreise der Betreuung können sein:
- Gesundheitsfürsorge
- Organisation von Arztbesuchen
- Sicherstellung der medizinischen Versorgung
- Vermögenssorge
- Regulierung von Schulden
- Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen
- Wohnungsangelegenheiten
- Suche nach geeigneten, geschützten Wohnformen
- Regelung behördlicher Angelegenheiten
- Behördengänge
- Mithilfe bei Antragstellungen
- Aufenthaltsbestimmung
Betreut werden volljährige Personen, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nicht alleine erledigen können, weil sie:
- psychisch krank
- geistig oder seelisch behindert
- körperliche behindert
- altersverwirrt sind
Kontakt
Sie können unsere Dienststelle Mühlenstraße 14 im Zentrum Hildens gern während unserer Sprechzeiten persönlich aufsuchen.
Die Sprechzeiten sind:
Dienstag 16:00 bis 18:00 Uhr Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr
Darüber hinaus sind jederzeit Terminvereinbarungen unter der Telefonnummer 02103 2019 - 5 möglich.
Ihre Ansprechpartner(innen)
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Gertrud Strick (Sozialpädagogin grad.)
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Andreas Flick (Dipl. Sozialarbeiter)
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Ina Reimann (Dipl. Sozialarbeiterin)
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Silvia Möllemann (Dipl. Sozialarbeiterin)
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Kontakt
SKFM Hilden e.V. Mühlenstraße 14 40721 Hilden
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