Betreuung nach BtG

Mit dem Betreuungsgesetz vom 01.01.1992 wurde die umfassende Entmündigung Volljähriger abgeschafft. Mit der gesetzlichen Betreuung wird das Recht auf Selbstbestimmung in den Vordergrund gestellt. Die Betreuer/innen unterstützen eine betroffene Person in solchen Angelegenheiten, die diese nicht allein regeln kann. Die Betreuer/innen sollen die betroffenen partnerschaftlich unterstützen und wenn nötig, sie gesetzlich nach außen hin vertreten.

 

Aufgabenschwerpunkte der Betreuung

  • Die Aufgabenkreise der Betreuung können sein:
  • Gesundheitsfürsorge
  • Organisation von Arztbesuchen
  • Sicherstellung der medizinischen Versorgung
  • Vermögenssorge
  • Regulierung von Schulden
  • Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Suche nach geeigneten, geschützten Wohnformen
  • Regelung behördlicher Angelegenheiten
  • Behördengänge
  • Mithilfe bei Antragstellungen
  • Aufenthaltsbestimmung

 

Betreut werden volljährige Personen, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nicht alleine 
erledigen können, weil sie: 

  • psychisch krank 
  • geistig oder seelisch behindert 
  • körperliche behindert 
  • altersverwirrt sind

 

Kontakt

Sie können unsere Dienststelle Mühlenstraße 14 im Zentrum Hildens gern während unserer Sprechzeiten persönlich aufsuchen.

Die Sprechzeiten sind:

Dienstag 16:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag    10:00 bis 12:00 Uhr 

Darüber hinaus sind jederzeit Terminvereinbarungen 
unter der Telefonnummer 
02103 2019 - 5 möglich.

 

Ihre Ansprechpartner(innen)

Gertrud Strick 
(Sozialpädagogin grad.)

Andreas Flick
 (Dipl. Sozialarbeiter)

Ina Reimann
(Dipl. Sozialarbeiterin)

Silvia Möllemann
(Dipl. Sozialarbeiterin)

 

Kontakt

 

SKFM Hilden e.V. 
Mühlenstraße 14 
40721 Hilden

Telefon:

02103 2019-5

Fax:

02103 2019-60

E-Mail: 

info@skfm-hilden.de

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